Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Susanne Spitze

1. Allgemeines
Der Vertragspartner des Auftraggebers ist der Auftragnehmer Susanne Spitze – Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur, Kottwitzstr.49, 20253 Hamburg. Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden AGB.

2. Preise, Zahlung, Verzug, Geschäftszeiten
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Leistungen gemäß der gültigen Preisliste des Auftragnehmers, eines ausführlichen Angebots und aufgrund eines gesondert geschlossenen Betrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt einen Abschlag in Höhe von 500 Euro bei Beginn der Arbeit innerhalb von 14 Tagen zu erhalten.
Die angegebenen Preise sind Nettopreise, die zzgl. Umsatzsteuern zu entrichten sind.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
Grundsätzlich werden alle Leistungen nur während der üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr erbracht. Leistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen und außerhalb der normalen Bürozeiten erbracht werden sollen, werden mit einem Aufschlag gemäß der derzeit gültigen Preisliste des Auftragnehmers berechnet.

3. Auftragsausführung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in selbstständiger Verantwortung, wobei er sich Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfen bedient. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer (auch Freie Mitarbeiter) zur Erfüllung des Auftrages heranzuziehen. Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall davon unterrichtet.

4. Gewährleistung
Der Auftragnehmer ist im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung oder Neuherstellung verpflichtet. Die Nacherfüllung besteht aus einer Mängelbeseitigung an dem Produkt. Scheitert eine Nachbesserung trotz zweimaligen Versuches, so hat der Auftraggeber das Recht, den Kaufpreis wegen Mängeln zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit des Werkes.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen beträgt ein Jahr.

5. Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von Susanne Spitze bei Sach- und Vermögensschäden auf den nach dem Vertragsverhältnis vorhersehbaren Schaden. Susanne Spitze haftet nicht für Schäden, die durch den Auftraggeber durch Fehl- oder Schlechtinformation, unvollständige Überlassung der Unterlagen oder dessen eigene Fristversäumnisse verursacht wurden wie etwa der verspäteten Aufgabe an eine Übermittlungsperson. Susanne Spitze haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit geschriebener Texte. Insbesondere haftet Susanne Spitze nicht für Verlust oder Beschädigung überlassener Originale. Es wird gebeten, nur Kopien an Susanne Spitze zu überlassen.

6. Rücktritt und Kündigung
Vor Beginn der Ausführung des Auftrages kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, hat dann jedoch Susanne Spitze eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Aufwendungen zu entrichten. Als Ersatz für den entgangenen Gewinn ist Susanne Spitze berechtigt, im Fall des Rücktritts innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Ausführung des Auftrages 10% des vereinbarten Auftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt stets vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden nicht in der von Susanne Spitze berechneten Höhe entstanden ist. Der Auftrag kann nach Beginn der Ausführung jederzeit gekündigt werden. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, hat er sämtliche bereits erbrachten Teilleistungen zu vergüten, wobei ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen sind.

7. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Hamburg vereinbart. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Werkvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.